Was ist Mediation?

Gegenstand der Familienmediation ist eine außergerichtliche Regelung familiärer Konflikte, Krisen und Probleme in der ehelichen, nichtehelichen und nachehelichen Beziehung.

Mediation: Der Weg zu einer fairen Trennung und Scheidung

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Jede Trennung und Scheidung ist schwierig und ruft starke Gefühle hervor, die vorwärtsbringende Gespräche über Unterhalt, Aufteilung des Vermögens, die Zukunft der Kinder und andere Fragestellungen häufig behindern. Mediation ist ein Verfahren zur Überwindung dieser Hindernisse. Wenn Sie das traditionelle Rechtsverfahren wählen, delegieren Sie den Streit in der Vertretung an die Anwälte, in der Entscheidung an den Richter und vermindern Ihre Teilhabe an der Lösung Ihrer durch die Trennungssituation verursachten höchstpersönlichen Konflikte.

Die Mediation zielt auf ein sachliches Verhandlungsergebnis ab.

In diesem Verfahren entscheidet das Paar selbst, wie es zu einer fairen Vereinbarung kommt, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt, von beiden Partnern getragen wird und keinem schadet. Wenn man sich mit Hilfe der Mediation als Paar wirklich trennt und faire und gerechte Vereinbarungen trifft, wird es möglich, gemeinsam verantwortungsvolle Eltern zu bleiben. Auf diesem vor- und außergerichtlichen Weg der Konfliktbearbeitung werden Sie durch eine neutrale Dritte ohne inhaltliche Entscheidungsbefugnis, der Mediatorin unterstützt, die eine faire Einigung ermöglichen soll.

Auch bei Erbkonflikten (z.B. Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Abgeltung von Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen) eröffnet die Mediation den Weg zu einer für alle Beteiligten fairen und gerechten Lösung.

Die in der Mediation erzielte Einigung wird in einer rechtsverbindlichen Vereinbarung niedergelegt.

Was kostet Mediation und wie lange dauert sie?

Die Zeitdauer der Mediation wird einmal bestimmt durch die Anzahl der zu regelnden Punkte und zum anderen richtet sie sich naturgemäß nach der Partei, die mehr Zeit braucht, um zu einer Entscheidung zu finden, weil die Vereinbarung ja nur gemeinsam getroffen werden kann. Als Durchschnittswerte haben sich fünf bis zehn Sitzungen von jeweils eineinhalb bis zwei Stunden herausgestellt.

In der Mediation hat es sich eingebürgert, nach Zeit abzurechnen. Es wird ein Stundenhonorar vereinbart. Wenn die Abfassung der am Ende getroffenen Vereinbarung durch die Anwaltsmediatorin gewünscht wird, wird eine gesonderte Abschlußgebühr vereinbart, deren Höhe abhängt von den Werten, über die die Vereinbarung eine Regelung enthält.